Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltende Anforderungen
Rechtsanwalt Dr. Philipp Melle ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://melle.legal und wurde am 03.09.2025 erstellt.
Dienstleistungsbeschreibung
Beratung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und Arbeitsmigrationsrechts.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
- Wir bieten derzeit keine Version in leichter Sprache an.
- Wir bieten derzeit keine Version in Gebärdensprache an.
- Es sind Links mit unterschiedlichen Zielen und identischem Text vorhanden.
- Bei News Meldungen können Bilder per Klick vergrößert werdender Link Titel ist hier jeweils nur “vergrössern”. Es werden aussagekräftige Texte für das Tag eingepflegt.
- Die Alt Tags von Bildern fehlen derzeit noch bei vielen Bildern.
Feedback und Ansprechpartner
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Dr. Philipp Melle
Marienplatz 16
82383, Weilheim in Oberbayern
+49 175 8565420
pm@melle.legal
Marktüberwachungsbehörde
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
